Das neue Vertragsrecht für digitale Produkte hat Auswirkungen auf den Vertrieb sämtlicher digitaler Produkte und Dienstleistungen von WLAN Router oder Smart TVs, über App-basierte Steuerungsmöglichkeiten von Home Connect Produkten, wie Kühlschränken oder Spülmaschinen, bis hinzu SaaS-Leistungen, Cloud Computing und Datei-Hosting im B2C-Bereich.
Erfasst werden dabei sämtliche Sicherheits-Devices, die an Endkunden im B2C-Bereich vertrieben werden und/oder Devices, die Sicherheitssoftware /-Apps sowie sonstige digitale Inhalte (Software) enthalten. Hier besteht vor allem eine neue umfangreiche Aktualisierungspflicht der Anbieter. Die vertraglichen Regelungsmöglichkeiten hinsichtlich der Leistungsinhalte der digitalen Produkte wurden erheblich eingeschränkt. Insb. spielen Fragen eine Rolle, innerhalb welcher Zeiträume welche Aktualisierungen typischerweise erwartet werden können.
Wichtige Fragen, die IT-Sicherheitsverantwortliche betreffen!
In einem Impulsvortrag wird der vertragliche Rahmen der neuen Gesetzgebung kurz umrissen. In der anschließenden offenen Diskussionsrunde können dann die technischen Themen sowie die internen Prozesse zur Umsetzung dieser Maßnahmen diskutiert werden.