
11
- Halle - / Standnummer -
- Halle 9 / Standnummer 9-346
Kritische Infrastrukturen (KRITIS) - Erfolgreicher Nachweis über IT-Sicherheit nach §8a BSIG
Wichtige Fakten
- BSI-konformer Nachweis über IT-Sicherheit
- Verbesserte IT-Sicherheit nach Stand der Technik
- Rechtssicherheit durch Erfüllung gesetzlicher Auflagen
Kategorien
Sicherheitsmanagement ISMS (ISO-IEC 2700x / BS 7799) ISMS BSI-Grundschutz
Produkt Information
Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) müssen gemäß §8a BSIG mindestens alle zwei Jahre belegen, dass ihre IT-Sicherheit auf dem Stand der Technik ist. Grundlage dieses Nachweises sind entsprechende Sicherheitsaudits, Prüfungen oder Zertifizierungen. Durch diese wird KRITIS-Betreibern objektiv bestätigt, dass sie angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen nach dem Stand der Technik getroffen haben und die Anforderungen des BSI über ein Mindestmaß an IT-Sicherheit erfüllen.
TÜVIT bietet Unternehmen unterschiedliche Leistungen zur Nachweiserbringung. Unsere Expert:innen verfügen über die entsprechende Prüfverfahrenskompetenz nach §8a BSIG und sind auf der offiziellen BSI-Übersicht als ...Download