Pressebereich der it-sa

Hier finden Sie alles, was Sie für Ihre Berichterstattung über die it-sa Expo & Congress und die it-sa 365 benötigen.

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it-sa Expo&Congress | Presse

Pressebereich der it-sa

Hier finden Sie alles, was Sie für Ihre Berichterstattung über die it-sa Expo & Congress und die it-sa 365 benötigen.

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Online-Akkreditierung

Journalisten sind die mit wertvollste Stütze für die authentische Darstellung branchenspezifischer Themen und Produkte rund um die it-sa Expo&Congress. Als Fachmesseveranstalter wollen wir Ihnen als Medienvertretern den Zugang zu Informationen über unsere Veranstaltungen und unser Unternehmen mit Hilfe einer Akkreditierung erleichtern. Eine Akkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung. 

Nutzen Sie bitte die Online-Akkreditierung – eine Akkreditierung vor Ort ist nicht möglich.

Lesen Sie dazu die Akkreditierungsrichtlinien für Medienvertreter und Blogger, um zu erfahren, welche Akkreditierungen möglich sind.

it-sa Expo&Congress, Pressetermine

Pressetermine vor Ort und online

Presse-Events der it-sa Expo&Congress

Auf die folgenden Presse-Events der it-sa Expo&Congress am Mittwoch, 23. Oktober, machen wir gerne aufmerksam:

  • VIP-Fototermin (mit anschließendem VIP-Rundgang): 09:15, NCC Ost (Eingang/Foyer)
  • Pressekonferenz: 11:15, Raum Hongkong, NCC Ost (Ebene 1)

Bitte beachten Sie, dass die Termine dieses Jahr am zweiten Messetag stattfinden.

 

Digital Preview Day: Digitale Messevorschau

Am 8. Oktober bietet der Digital Preview Day Gelegenheit, Aussteller der it-sa Expo&Congress und die Nominierten Start-ups für den UP@it-sa Award kennenzulernen und Vorträge teilnehmender Unternehmen live zu verfolgen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Digital Preview Day.

it-sa | Presse-News

Anmeldung für den Presseverteiler

Sie möchten immer alle Informationen rund um die it-sa oder relevante Brancheninformationen erhalten? Dann melden Sie sich bei unserem kostenlosen Presse-Abo an und bleiben jederzeit informiert.
 

Bilder zur redaktionellen Berichterstattung

Die Veröffentlichung ist kostenfrei. Als Quellenangabe verwenden Sie bitte den angegebenen Urheber. Über einen Beleg freuen wir uns.
Sämtliche Texte, Bilder, Grafiken, Video-, Animations- und Sounddateien sind urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützt. Die Nutzung ist nur zum Zwecke der Erstellung von Werbe- und Informationsmaterial und zur journalistischen Berichterstattung über die Messe und ihren Veranstalter zulässig, sofern der Veranstalter dem Verwender nicht ausdrücklich etwas anderes gestattet hat. Jegliche andere Verwendung, insbesondere die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe an Dritte, ist ausdrücklich untersagt.

Download-Service: Logos und mehr

Für Ihre redaktionelle Berichterstattung über die it-sa Expo&Congress im Messezentrum Nürnberg und der Dialogplattform it-sa 365 bieten wir Ihnen im Download-Service Logos, Banner und sonstige Medien zum herunterladen.

it-sa Expo - Presse-Service

Serviceleistungen für Medienvertreter 

Das Presse-Center Ost ist während der gesamten Laufzeit der it-sa Expo&Congress- für Sie geöffnet.

Produktive Arbeitsumgebung und Anlaufstelle für die kleine Auszeit zwischen Termine auf der Messe: das Presse-Center bietet Ihnen beides.

  • Dienstag, 22. – Mittwoch, 23. Oktober 2024: 09:00 – 18:00 Uhr
  • Donnerstag, 24. Oktober 2023: 09:00 – 17:00 Uhr

Presseparkplätze*

Akkreditierte Medienvertreter sind berechtigt, mit ihrem e-Ticket kostenfrei auf den dafür vorgesehenen Presse-Parkplätzen zu parken.

  • VIP Ost: Vor dem Eingang „Ost“
  • VIP Mitte: Vor dem Eingang „Mitte“

*Als Parkberechtigung gilt Ihr Nachweis der Journalistentätigkeit bzw. später der Presseausweis der it-sa Expo&Congress.

Sie wünschen redaktionelle Informationen zur it-sa?

Wir sind gerne für Sie da und freuen uns auf Ihre Anfrage.

Presse-Team

Allgemeine Akkreditierungsrichtlinien für Medienvertreter und Blogger auf Messen in Deutschland

Als Messeveranstalter wollen wir Journalisten und Bloggern den Zugang zu Informationen über unsere Veranstaltungen und unser Unternehmen durch eine Akkreditierung erleichtern. Die Akkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zweck der journalistischen Berichterstattung.
  • Akkreditierungsrichtlinien für Medienvertreter

    Eine Medien-Akkreditierung können Personen aus dem In- oder Ausland, die ihre journalistische (auch fotojournalistische) Tätigkeit (mit Bezug zum jeweiligen Messethema) folgendermaßen nachweisen können, erhalten:

    • durch Vorlage von Namensartikeln, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate sind,
    • durch Vorlage eines Impressums, in dem sie als Redakteure, ständige redaktionelle Mitarbeiter oder Autoren genannt sind, und das zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als drei Monate ist,
    • durch Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Voll-Redaktion im Original mit Bezug zur aktuellen Messe,
    • mittels eines Weblinks zu einer Online-Publikation, die in der jeweiligen Branchen-Community etabliert ist und eine angemessene Reichweite vorweisen kann. In diesen Fällen ist eine Vorab-Akkreditierung wegen erhöhten Prüfungsaufwandes erforderlich. Solche Online-Medien müssen seit mindestens drei Monaten existieren, regelmäßige Einträge vorweisen und der letzte Text mit Bezug zum Messethema darf höchstens drei Monate alt sein. (In Einzelfällen kann es separate ausführlichere Akkreditierungsregeln für Blogger und einen separaten Status für Blogger geben.)
    • Inhaber eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes.

    Wir weisen darauf hin, dass die Vorlage eines Presseausweises in der Regel keine alleinige Grundlage für eine Akkreditierung ist. Der Messeveranstalter behält sich vor, weitere Nachweise zur Überprüfung der journalistischen Tätigkeit gemäß den Punkten 1-5 anzufordern.

    Die Legitimationen sollten in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Der Messeveranstalter behält sich im Einzelfall vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Gegebenenfalls macht der Messeveranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch.

    Folgende Personengruppen werden nicht akkreditiert:

    • Personen ohne journalistische Legitimation, wie z. B. Kundenbetreuer, Salesmanager, Anzeigenleiter oder Webmaster, PR-Berater sowie private Begleitpersonen
    • Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland, die einen ausländischen Presseausweis vorlegen
    • Personen, die einen schriftlichen Auftrag eines freien Journalisten vorlegen
    • Personen, die ausschließlich privat in sozialen Netzwerken aktiv sind

    Hier können Sie die allgemeinen Akkreditierungsrichtlinien für Medienvertreter als PDF downloaden.

  • Akkreditierungsrichtlinien für Blogger, Youtuber und Instagrammer
    Blogger / YouTuber / Instagrammer können nach Prüfung durch die NürnbergMesse unter folgenden Voraussetzungen zum Zwecke der redaktionellen Berichterstattung auf Fachmessen akkreditiert werden:
    • Der Blog, YouTube- oder Instagram-Kanal dient der redaktionellen Berichterstattung durch Text, Foto und / oder Film.
    • Der Blog, YouTube- oder Instagram-Kanal ist fachlich auf die Messe oder die Zielgruppe der Messe ausgerichtet, ist branchenbekannt und besitzt eine Relevanz in der Zielgruppe der Messe.
    • Der Blog, YouTube- oder Instagram-Kanal besteht seit mindestens einem halben Jahr.
    • In dem Blog, YouTube- oder Instagram-Kanal werden regelmäßig, d.h. mindestens einmal im Monat, branchenbezogene oder für die Messe-Zielgruppe relevante Beiträge in Wort, Bild und / oder Film veröffentlicht.
    • Der um Akkreditierung Anfragende hat namentlich in diesem Blog, YouTube- oder Instagram-Kanal regelmäßig, mindestens einmal im Monat, zum Messethema Text, Foto und / oder Film veröffentlicht.
    • Es werden maximal zwei Personen pro Blog, YouTube- oder Instagram-Kanal akkreditiert, die mindestens einmal im Monat einen Beitrag mit Namensnennung veröffentlicht haben.
    • Das Blogger-Akkreditierungsformular gilt als Legitimierungsnachweis und muss wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt werden.
    • Der Blogger, YouTuber oder Instagrammer muss zusätzlich Kennzahlen wie Page Impressions, Unique Visitors oder Verweildauer o.ä. mit Screenshot aus dem letzten halben Jahr nachweisen. Hierfür sollten Tools wie Google Analytics als Beleg dienen – ein Screenshot dient als Nachweis.

    Grundsätzlich nicht akkreditiert werden:

    • Produkttester
    • gewerbliche Blogs
    • PR-Blogs
    • Corporate Blogs
    • (ge-)werbliche YouTube- oder Instagram-Kanäle
    • Blogs mit Verkaufskanal / Shop

    Der Messeveranstalter behält sich vor, weitere Nachweise zur Überprüfung der journalistischen Tätigkeit gemäß den oben genannten Punkten anzufordern. Die Legitimationen sollten in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden.

    Der Messeveranstalter behält sich im Einzelfall vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern.

    Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht.

    Gegebenenfalls macht der Messeveranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch. In allen Fällen ist die Hausordnung für das Messezentrum Nürnberg zu beachten.

    09. Februar 2018

    Hier können Sie die allgemeinen Akkreditierungsrichtlinien für Blogger, YouTouber, Instagrammer als PDF downloaden. 

     

    Laden Sie das beschreibbare Formular "Blogger-Akkreditierungsanfrage zur Fachmesse" hier herunter.

  • Filmen und Fotografieren für Medienvertreter

    Mit dem Erhalt der Akkreditierung stimmt der Ticketinhaber zu, eventuelle Film- und Fotoaufnahmen ausschließlich für die redaktionelle Berichterstattung zu erstellen.

    Dies ist grundsätzlich nur während der täglichen Öffnungszeiten von Veranstaltungen gestattet. Alle weiteren kommerziellen Aufnahmen, die nicht im Sinne der allgemeinen Berichterstattung erstellt werden, bedürfen der separaten Zustimmung der NürnbergMesse.

    Es besteht Einigkeit darüber, dass die NürnbergMesse GmbH mit der Erlaubnis zum Filmen und Fotografieren keinerlei Haftung übernimmt und der Filmende/Fotografierende die NürnbergMesse in diesem Zusammenhang von allen Ansprüchen Dritter freistellt.

    Der Filmende/Fotografierende haftet für alle Schäden, die im Zusammenhang mit den Foto- und Filmarbeiten entstehen. Die NürnbergMesse ist berechtigt, vom Filmenden/Fotografierenden vor der Gewährung des Zutritts zu den Innenräumen der Messe einen aktuellen schriftlichen Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung, ausgestellt vom Haftpflichtversicherer des Filmteams, zu verlangen.

    09. Februar 2018

    Hier können Sie die allgemeinen Richtlinien für das Filmen und Fotografieren für Medienvertreter als PDF downloaden.

Relevante Themen

Expertenwissen und Interviews

Bekommen Sie einen tieferen Einblick in die Themen der it-sa. Spannende Interviews und fundierte Fachbeiträge warten auf Sie.

Hallenplan

Hier finden Sie unseren interaktiven Hallenplan mit Detailinformationen zur Hallenbelegung und den Ausstellenden.

Häufig gestellte Fragen

Sie haben noch nicht alle Informationen zur it-sa Expo&Congress oder der digitalen Plattform gefunden, die Sie brauchen? Alle Antworten auf die wichtigsten Fragen haben wir in unseren FAQ für Sie zusammengefasst.

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