Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit erfolgt auf Grundlage von § 14 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) in Verbindung mit der Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act – EAA).

Die NürnbergMesse GmbH verpflichtet sich, ihre digitalen Angebote kontinuierlich im Sinne der Barrierefreiheit weiterzuentwickeln. Unser Ziel ist es, allen Nutzerinnen und Nutzern – unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten – einen gleichberechtigten Zugang zu unseren Informationen und Services zu ermöglichen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell aufgerufene Webseite unseres Unternehmens.
 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die aktuell aufgerufene Website unseres Unternehmens ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
 

Nicht barrierefreie Inhalte  

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • PDF-Dokumente: Die als Download bereitgestellten Dokumente sind nicht barrierefrei. (Zeitplan: Bearbeitung der Barriere bis Ende 2025)
  • Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos: Aktuell fehlen in den auf der Webseite eingebundenen Videos noch Audiotranskription und Untertitel (Zeitplan: Bearbeitung der Barriere bis Ende 2025)
  • Kontraste: Nicht alle Kontraste erreichen einen ausreichenden Wert (Zeitplan: Bereinigung aller fehlerhaften Kontrastwerte bis Ende 2025)
  • Anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnet: Einige fremdsprachige Begriffe sind nicht als englischsprachig gekennzeichnet (Zeitplan: Bearbeitung der Barriere bis Ende 2025)
  • Informationen in Leichter Sprache: Wir möchten, dass möglichst viele Menschen unsere Informationen gut verstehen können. Deshalb arbeiten wir daran, wichtige Inhalte auch in Leichter Sprache bereitzustellen. Eine Version dieser Barrierefreiheitserklärung in Leichter Sprache ist derzeit in Vorbereitung und wird zeitnah veröffentlicht. Wenn Sie Hilfe beim Verständnis benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren (Zeitplan: Bearbeitung der Barriere bis Ende 2025)
     

Barrieren aufgrund unverhältnismäßiger Belastung

Einige Barrieren auf unserer Website können aus Gründen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit nicht kurzfristig behoben werden. Dazu gehören:

  • Historische Inhalte: Ältere Inhalte, die vor dem Inkrafttreten der aktuellen Barrierefreiheitsrichtlinien erstellt wurden, sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Eine nachträgliche Anpassung dieser Inhalte würde unverhältnismäßig hohe Aufwendungen erfordern. Neue Inhalte werden jedoch nach den aktuellen Standards erstellt.
     

Barrieren Melden, Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren in Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Sie können uns über folgende Wege Barrieren melden:


Durchsetzungsstelle

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellenden Antworten erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte geltend zu machen.

Adresse der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik,
St.-Martin-Straße 47,
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Website des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
 

Datum der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25.06.2025 erstellt. Die Einschätzung zur Barrierefreiheit dieser Website basiert auf einer Selbstbewertung, die unter Berücksichtigung der Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) durchgeführt wurde. Dabei wurden sowohl manuelle Prüfungen als auch unterstützende Tools eingesetzt, um die Zugänglichkeit der Inhalte zu bewerten. Eine externe Überprüfung ist für das kommende Jahr geplant, um die Ergebnisse zu validieren und weitere Optimierungspotenziale zu identifizieren.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde mit größter Sorgfalt erstellt und wird regelmäßig aktualisiert, um die aktuellen Anforderungen und Standards zu erfüllen. Dennoch können Fehler nicht völlig ausgeschlossen werden. Falls Sie Fehler in dieser Erklärung finden, bitten wir um eine kurze Rückmeldung über das Kontaktformular zur digitalen Barrierefreiheit, wie es in diesem Dokument aufgeführt ist. 

Letztes Update dieses Dokuments erfolgte am 25.06.2025.