Mit der EU Datenschutz Grundverordnung wurde auch das Recht auf Auskunft neu geregelt. Insbesondere wurde das Recht auf Übermittlung von Kopien der personenbezogenen Daten, die der Verantwortliche verarbeitet, eingeführt. Gerade bei langfristigen Beziehungen, etwa bei Mitarbeitern oder Kunden, kann dies erheblichen Aufwand verursachen. Der Antrag muss innerhalb eines Monats, spätestens innerhalb von 3 Monaten bearbeitet werden. Es ist zu prüfen, welche Kopien herausgegeben werden und wie die Rechte und Interessen des Verantwortlichen (Geschäftsgeheimnisse, Know-how etc.) und anderer Personen geschützt werden. Unternehmen müssen sich auf Auskunft verlangen vorbereiten und entsprechende Geschäftsprozesse einrichten.