In zahlreichen Anwendungsfällen fehlen in Deutschland noch die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Einsatz elektronischer Signaturen, weil die elektronische Form explizit ausgeschlossen war, oder es wird die Schriftform vorgesehen, wo auch die Nutzung der Text mit einem beweiskräftigen Nachweis der Zustellung ausreichen könnte.
In 2024 hat die Ampel-Koalition behandelt bzw. wird voraussichtlich bis zur it-sa handeln. Das Impulsreferat beleuchtet konkret kürzliche und kommende Änderungen bei rechtlichen Rahmenbedingungen für digitale Prozesse durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetzes (BEGIV) und des Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG).
Thematisiert werden unter anderem die Möglichkeiten z ...