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IT-Sicherheitsgesetz 2.0 für Hersteller und Zulieferer

Der Vortrag der AG IT-Recht (davit) im Deutschen Anwaltverein e. V. beleuchtet, wie Hersteller/ Zulieferer mit den Anforderungen des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 umgehen sollten. Vereinbarungen über IT-(Sicherheits)Leistungen ändern sich zunehmend.

Themen

Gesetzgebung, Standards, Normen

Wann & Wo

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Di., 17.05.2022, 15:15 - 15:45

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Einzelheiten

  • Format:

    it-sa insights

Session Beschreibung

Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 zwingt Hersteller und Zulieferer von IT-Leistungen zum Umdenken. Änderungen betreffen vor allem gesteigerte Erwartungen an die Vereinbarungen zur IT-Sicherheit. Anwender und Kunden benötigen verbindliche, detaillierte und prüfbare IT-Sicherheitsmaßnahmen, die dem technischen und wirtschaftlichen Risiko gerecht werden. Und die es ermöglichen, die notwendige IT-Compliance herstellen und nachweisen zu können, inklusive vollständiger Lieferkette.

Dabei spricht dieser Vortrag nicht allein Hersteller und Zulieferer von Betreibern Kritischer Infrastrukturen an. Betroffen von den Regelungen des ITSiG 2.0 sind zudem die sogenannten UBI, die Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse. Nicht zuletzt betrifft da ...

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