Öffentliche Mobilfunknetze der 5. Generation unterliegen gesetzlichen Regularien, an deren Erarbeitung und Fortschreibung das BSI beteiligt ist. Durch das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 erhielt das BSI als nationale Cybersicherheitsbehörde die Aufgabe, Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste mit erhöhtem Gefährdungspotenzial alle zwei Jahre zu überprüfen. Gegenstand der Überprüfung im Bereich 5G ist, ob die Betreiber die gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Informationssicherheit aus dem Telekommunikationsgesetz einhalten.
Darüber hinaus verantwortet das Kompetenzzentrum auch die technischen Vorgaben für die gesetzlich geforderte Zertifizierung ...