Mit dem AI Act der Europäischen Kommission wird der Einsatz von KI EU-weit geregelt. Es handelt sich um die erste umfassende Verordnung über KI durch eine wichtige Regulierungsbehörde weltweit. Das Gesetz unterteilt die Anwendungen von KI in drei Risikoklassen. Die höchste Risikoklasse umfasst Anwendungen und Systeme, die ein inakzeptables Risiko darstellen, beispielsweise staatlich betriebenes Social Scoring. Diese sind verboten. Anwendungen und Systeme mit hohem Risiko bilden die zweite Kategorie; sie unterliegen besonderen rechtlichen Anforderungen. Die dritte Kategorie bilden Anwendungen und Systeme, die nicht ausdrücklich verboten oder als risikoreich eingestuft sind. Diese bleiben weitgehend unreguliert. Der AI Act soll diesen Sommer in Kraft treten und muss dann von den EU-Ländern umgesetzt werden, wozu diese voraussichtlich eigene Gesetze verabschieden werden.
Der AI Act hat auch weitreichende Auswirkungen auf den Einsatz von KI in der Cybersecurity. Unternehmen sollten sich auf die Einhaltung der Vorschriften vorbereiten und sicherstellen, dass ihre Systeme den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.