Das IT-Sicherheitsgesetz, kurz IT-SiG, stellt neue Anforderungen an Betreiber kritischer Infrastrukturen. Es verpflichtet diese, außergewöhnliche IT-Störungen an das BSI zu melden, die zu einem Versorgungsausfall geführt haben – oder zu einem solchen Szenario führen könnten. Voraussichtlich dieses Frühjahr soll das IT-SiG 2.0 verabschiedet werden. Es verankert die Anomalieerkennung für KRITIS-Unternehmen und Organisationen. Die Umsetzungsfrist, um die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, beträgt dann lediglich ein Jahr.
Daher muss eine besondere Aufmerksamkeit in der Cyber-Abwehr künftig auf der Angriffserkennung liegen, nicht nur für KRITIS sondern auch für die OT. Denn das ständig wachsende Störu ...