Moderne Kommunikation setzt auf E-Mail und immer mehr auf Messenger, Sprachnachrichten und Chat. Auch in Projekten und bei anderen Dienstleistungsverträgen wird mit dem Smartphone auf den genannten Kanälen kommuniziert. In vielen Bereichen können so durchaus rechtsverbindlich Absprachen getroffen werden, nur in bestimmten Fällen sind vertragliche oder gesetzliche Formvorschriften zu beachten.
Im Streitfall genügt die Einhaltung der Form allerdings nicht, man muss die Absprachen auch beweisen können. E-Mail, Messenger, Sprachnachrichten und Chat sind gegenüber einem flüchtigen Gespräch am Telefon oder vor Ort überlegen, erreichen allerdings nicht die Beweiskraft von eigenhändig unterzeichneten oder qualifiziert elektronisch signierten Erklärungen. Im Vortrag wird erklärt, welche Möglichkeiten es gibt, wo die Grenzen sind und was zu beachten ist. Außerdem wird der Vortrag die Sicherheit dieser Kommunikation, insbesondere im Hinblick auf Vertraulichkeit darstellen. Schließlich ist auch auf die datenschutzrechtlichen Anforderung nach EU DS-GVO und BDSG zu achten.