Die EU war schon immer Vorreiter beim Aufbau eines soliden politischen Rahmens für die Cybersicherheit auf der Grundlage der Abwehrbereitschaft (NIS1, Cybersicherheitsgesetz). Dieser Rahmen wurde in jüngster Zeit weiterentwickelt, um der Entwicklung der Bedrohungslage im Bereich der Cybersicherheit Rechnung zu tragen und mit der Verabschiedung der NIS2 und der Richtlinie über die Widerstandsfähigkeit kritischer Einrichtungen die Trennung zwischen physischer und digitaler Sicherheit aufzuheben. Die Arbeit an der Cyber-Resilienz wurde nun auf digitale Produkte ausgeweitet, und zwar durch den Vorschlag für ein Gesetz zur Cyber-Resilienz im September 2022, die erste EU-weite Rechtsvorschrift dieser Art. Neben der Beschleunigung der Arbeit an der Widerstandsfähigke ...